Düse schrieb:Ich habe die Nummer da nicht rein gemacht :? Der Verkäufer von dem ich das Teil habe hat ihn mir mit e Nummer verkauft. Den Namen habe ich leider nicht mehr. Der Pol wird wohl sagen Wiedervorführung, dann müßte ich natürlich kurz mal den Originalpott dran bauen. Nix da Urkundenfälschung :stink: Ich bin es nicht gewesen :?
hallo düse,
es ist völlig egal wer die nummer da reingezaubert hat, sofern du damit durch die gegend fährst und die nummer, während einer kontrolle dazu benutzt, um den polizeivollzugsbeamten zu täuschen hast du das teil in den verkehr gebracht.
somit ist ein objektives tatbestandsmerkmal "in den verkehr bringen" erfüllt und es bleibt nicht nur bei der vorführung sondern eben auch die strafanzeige gemäßt 267 stgb
wie du dich natürlich vor ort äußerst, um die subjektive strafbarkeit herauszufiltern, sei mal da hingestellt.
wenn man dir dann nachweisen kann, dass es ohne erschwerende umstände festzustellen war, dass die nummer nachträglich eingraviert wurde, wirds auch hier enge für dich.
in diesem sinne