Ihr malt ja schwarz. Stillegen darf die Polizei nicht. Sie dürfen im Falle von Verkehrsgefährdung die Weiterfahrt untersagen, was bei einem zu lauten Auspuff irgendwie schwierig hinzukonstruieren sein dürfte oder halt zur Klärung des Sachverhalts beschlagnahmen, dafür müssen sie aber auch den Verdacht ordentlich begründen. Beides ist Papierkram ohne Ende, weil Untersagung der Weiterfahrt ja irgendwie nur Gefahr im Verzug sein kann (Fahrer alkoholisiert oder Zustand des Fahrzeugs einfach nicht mehr verkehrssicher). Erloschene Betriebserlaubnis dürfte bei ABE oder gar Eintragung durch den TÜV einfach mal hinfällig sein, somit dürfte Untersagung der Weiterfahrt einfach mal nicht in Frage kommen. Bleibt noch Beschlagnahme, geht leider nur mit hinreichenden Verdachtsmomenten, was in diesem Fall ja fast nur die Lautstärkemessung vor Ort sein kann. Da musst du erstmal 5dB über dem Plakettenwert Standgeräusch schmeißen, alle anderen Werte (bspw. lautstärke im Standgas) sind einfach scheißegal und begründen gar nix, weil es dazu keine Vorschriften gibt. Ok, transportiert die Polizei das Ding halt ab und muss dann halt von irgendeinem Experten die tatsächliche Lautstärke messen lassen. Lustigerweise wage ich mal zu behaupten, dass das sogar das Fahrgeräusch sein müsste, weil das Standgeräusch für die Zulassung des Fahrzeugs gar nicht relevant ist. Stellt sich dann raus, dass die Kiste doch im Rahmen ist, geht das Affentheater los und die Polizeidienststelle darf dir erstmal deine Auslagen erstatten, ggf. auch noch Entschädigungen, weil halt Urlaub kacke oder ähnliches. Für Schäden am Fahrzeug, die durch den Transport entstanden sind, haften sie, Transportkosten gehen dann zu Lasten des Polizeibudgets (meist Kommune oder Land). In jedem falle haben sie wieder Papierkrieg. Ergo werden sie kaum über eine Mängelkarte hinaus gehen.
Das wird also imho nur passieren, wenn der werte Fahrzeugführende mit offensichtlich illegalem technischen Setup in die Kontrolle rauscht.